Firmen und Private, die ihr WLAN-Netz nicht mit einem Passwort sichern, können sich strafbar machen. Erst kürzlich hat das Landsgericht Hamburg eine Familie haftbar gemacht, über dessen WLAN-Netz anonyme Surfer Musik aus illegalen Tauschbörsen heruntergeladen hatten. Ein solches Urteil sei auch in der Schweiz denkbar, meinte Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz gegenüber der Sonntagszeitung. Denn: Unwissen schützt vor Strafe nicht. Besonders problematisch könnte es laut Schöbi für einen privaten WLAN-Nutzer werden, wenn über dessen unverschlüsselter Internetzugang Pornographie heruntergeladen wird. Um solche Übergriffe zu verhindern, sollten WLAN-Betreiber den Zugang zu ihren Netzwerken mit einem Passwort einschränken.
» NetzwocheTicker-News vom 30.10.2006
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